
AGUS Markgräflerland
e. V.
Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz
An die Medien
Müllheim, den 9. Juni 2008
Pressemitteilung
AGUS zu Mobilfunk:
Bürger haben Anrecht auf vorbeugenden Schutz.
Erkenntnisse über biologische Strahlenwirkung müssen berücksichtigt
werden.
In ihrer jüngsten Sitzung, zu der auch betroffene und
interessierte Bürger eingeladen waren, befasste sich die AGUS Markgräflerland
e. V. erneut mit dem Thema Mobilfunk in Müllheim.
Es bestand Einigkeit, dass für neue Mobilfunksendeanlagen
nur Standorte außerhalb von Wohngebieten in Betracht kommen dürften und dabei
die Strahlenbelastung von 1 mW/m² im Außenbereich von Wohngebieten nicht
überschritten werden dürfe.
Es wurde allgemein als unverständlich betrachtet, dass zur
gültigen Grenzwertfestsetzung der Strahlenbelastung lediglich deren
Erwärmungswirkung auf Körpergewebe berücksichtigt wurde. Dies sei
vergleichbar mit der historischen Einschätzung der Röntgenstrahlung
entsprechend ihrer sonnenbrandähnlichen Wirkung auf die Haut. Es sei
erschreckend, dass man in Sachen Elektrosmog offenbar glaubt, Erkenntnisse
über biologische Strahlenwirkungen, die jünger als 100 Jahre sind, ignorieren
zu dürfen. Es sei lediglich eine Frage der Zeit, dass Studienergebnisse zu
Mobilfunkbelastungen ähnlich wie bei Feinstaub, Asbest oder Sonnenbestrahlung
nicht mehr wegdiskutiert werden könnten. Bis dahin hätten aber auch die
Bürger unserer Stadt ein Anrecht auf vorbeugenden Schutz vor entsprechenden
Strahlenbelastungen, so die AGUS
Es wurde beschlossen in diesem Sinne seitens der AGUS an
die Stadt Müllheim heranzutreten.
Für
Rückfragen wenden sie sich bitte an:
Hans-Gerhard Koelbing, Telefon 07631-6105
Pressesprecher
|