AGUS Markgräflerland e. V.

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz                                     

 

 

Stellungnahme der AGUS Markgräflerland e. V.

zur  frühzeitigen Bürgerbeteiligung  an der

Fortschreibung des Flächennutzungsplans des

Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler

 

 

 

 

„ Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geliehen!“

 Indianisches Sprichwort

 

 

Der sparsame Umgang mit der knapp werdenden Ressource Boden ist mit Rücksicht auf unsere Zukunft und auf nachfolgende Generationen verpflichtend.

Die derzeitige Bundesregierung aus CDU und SPD hat mit der „nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ das Ziel formuliert, den Flächenverbrauch in der Bundesrepublik von bundesweit derzeit ca. 120ha (täglich!) bis 2020 auf 30ha täglich und das Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung auf 3:1 zu verändern. Die von der CDU geführte Landesregierung hat mit der Neufassung des Landesplanungsrechtes 2006 in Umsetzung einer EU-Umweltschutzrichtlinie das Ziel „NettoNull“ Flächenverbrauch ausgegeben.

Die Auswirkung von Flächeninanspruchnahmen auf kommunale Haushalte erweist sich nach steuerfiskalischer Berechnung im Gegensatz zur weit verbreiteten, immer wieder als Begründung angeführten Meinung in aller Regel als Zuschussgeschäft. Zielrichtung und Werkzeuge sind bekannt und vorhanden- wer sie nicht nutzt und berücksichtigt, handelt, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig.

Den Folgen des fortschreitenden Klimawandels muss bei der Siedlungsplanung große Priorität eingeräumt werden. Die Ergebnisse der „Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein“ (REKLISO) müssen deutlich in die Planungen einfließen. Im Schlusstext von REKLISO steht klar: „Nur durch konsequente planerische Sicherung bedeutsamer Klimafunktionen sowie eine klimatologisch verträgliche räumliche Steuerung der weiteren Siedlungsentwicklung wird es gelingen, auch klimatischer Hinsicht günstige Lebensbedingungen in der Region dauerhaft zu sichern. Dieser Auftrag richtet sich an die Regionalplanung wie an die örtliche Bauleitplanung gleichermaßen“.

Leider ist im vorliegenden Entwurf nicht viel von oben genannten Zielen und Vorgehensweisen zu finden: reihum wird versucht, massiv neue Wohn- und Gewerbeflächen auszuweisen. Dabei werden zahlreiche Vorstöße in bisher unbebaute Außenbereiche gemacht, die Höhenlinien vorhandener Bebauungen übergangen, neu in die Landschaft definiert und Eckpfeiler für zukünftige Maßnahmen gesetzt und damit hektarweise kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvollster Boden zerstört.

Dabei fehlt ein Gesamtkonzept und Leitbild zur Raumordnung und Entwicklung der Gesamtfläche des GVV ebenso wie für einzelne Mitgliedsgemeinden. Ebenso mangelt es an einem übergreifenden Flächenmanagement mit dem Ziel der Einführung einer Flächenkreislaufwirtschaft oder der Anwendung z.B. eines Steuerungsinstruments Ökokonto. Eine Brachflächenerfassung im Innerortsbereich und die Berücksichtigung dieses Flächenangebotes bei den Berechnungen des Flächenbedarfs sind für alle Gemeinden notwendig, dies sollte unbedingt nachgearbeitet werden.

Bei allen Gemeinden wird der Faktor für den inneren Bedarf mit 0,5 % angesetzt. Dies führt für Müllheim zu einem Mehrbedarf an Planungsfläche von 17ha. Für Badenweiler wird der gesamte Flächenbedarf von 4,9 ha als innerer Bedarf errechnet. In Auggen,  Buggingen und Sulzburg ist der Flächenbedarf für den inneren Bedarf jeweils höher für den Bevölkerungszuwachs. (Innerer Bedarf = wachsender Wohnflächenbedarf der Einwohner) Dies erscheint willkürlich und wäre unter anderen politischen Vorgaben überflüssig. Vor allem muss auch berücksichtigt werden, dass immer mehr Menschen sich großen Wohnraum nicht mehr leisten können und wieder enger zusammenrücken. Die Annahme und Förderung größerer Wohnflächen ist klimapolitisch kontraproduktiv.

2006 hat die Bevölkerung der Stadt Müllheim erstmals seit mindestens 1990 abgenommen; damit wird die zur Begründung für vorzunehmende Erweiterungen immer wieder angeführte Aussage, Müllheim werde weiter wachsen, ad Absurdum geführt. Die immer wieder beschworenen Familien mit entsprechendem Nachwuchs benötigen ebenso wie die immer älter werdende Bevölkerung nicht immer größere Wohnflächen, sondern vor Allem ein effizientes Infrastrukturangebot sowie hervorragende, dabei bezahlbare Wohn- und Lebensqualität im Innen- wie Außenbereich.

Darüber hinaus scheint das Verbot der Bebauung auf Flächen, die durch ein 100jähriges Hochwasser gefährdet werden, nicht umgesetzt.

 

 

zu einzelnen Flächen:

 

Gemarkung Müllheim

Mü 1, Müllheim-Ost, „zwischen L125 und 131“, 6,38ha- wird von der AGUS aus folgenden Grünen kategorisch abgelehnt:

·         Die Fläche liegt in einem landschaftsplanerisch und raumordnerisch hochsensiblen Gebiet. Die bisherige Bebauungsgrenze der Stadt wird ohne Notwendigkeit markant erweitert. Die L 125 Müllheim-Zunzingen bildet laut Landschaftsplan des GVV von 1992 eine „höchst reizvolle Panoramastrasse“, dies sagt genug aus über die Qualität dieser Fläche. Eine weitere Ausbreitung des Siedlungsbreis würde dem für das Markgräflerland typischen und attraktiven Landschaftsbild erheblichen Schaden zufügen.

·         Der gesamte Bereich östlich der heutigen Bebauung bis Niederweiler hat laut  REKLISO hohe Priorität bezüglich des Erhalts der lufthygienischen und  thermischen Ausgleichswirkung von Luftströmungen. Flächenhafte Bebauung sollte hier generell vermieden werden.

·         Die Fläche liegt in der zwischen Müllheim und Niederweiler ausgewiesenen Grünzäsur, deren natürliche westliche Grenze an der Landstraße liegt. Die zwischen Müllheim und Niederweiler liegende Grünzäsur darf auch aus klimatischen Gründen nicht weiter beschnitten werden, da sie sonst die ihrer zugedachten und für Müllheim wichtigen Funktionen nicht mehr erfüllen kann.

·         Die geplante Ansiedlung wäre von vornherein durch die vorhandenen Landstraßen einer markanten Lärmbeeinträchtigung ausgesetzt.

·         Die Bebauung an dieser Stelle würde zentrums- und ÖPNV-fern erfolgen.

·         Der hier zuständige Ortschaftsrat von Niederweiler hat die Bebauung dieser Fläche einstimmig abgelehnt. Die Entscheidung des Ortschaftsrates wurde im Falle Hügelheims, wo eine größere Fläche vorgesehen war,  berücksichtigt.

Mü 4, „Südlich Wolfackerweg“, 1,27ha- das Gebiet wird von der AGUS abgelehnt,

da es wiederum die Bebauungsgrenze des Ortes in den Außenbereich verschiebt und an die vorhandene Grünzäsur heranrückt.

Mü 5, „Riedboden“, 6,66ha- wird von der AGUS abgelehnt,

·         da es wiederum die Bebauungsgrenze massiv verschiebt in einen landschaftsplanerisch und für die Naherholung wertvollen Bereich;

·         zusätzlich ist dieser für die Frischluftzufuhr an den Vögisheimer Weg wertvoll (REKLISO!)

Mü 8, „B3 Süd“, 0,82ha, wird von der AGUS abgelehnt. Südlich der Südtangente soll keine Bebauung stattfinden. Die auch landschaftlich reizvolle, ortseingangsprägende, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche mit hoher Bodengüte in einem bisher unverbauten Außenbereich soll der Bebauung zugeführt und versiegelt werden. Möglicherweise unterliegt die Fläche einem Bebauungsverbot durch die Gefährdung mit einem statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwasser (HQ100). 

Mü 10, „Renken“, 13,63ha: Die geplante Gewerbefläche ragt in eine Grünzäsur hinein, die unbedingt in ihrer vollen Größe mit einem gewissen Puffer erhalten bleiben sollte. Die AGUS hält es für geboten diese Fläche erheblich zu reduzieren (auf unter50%)  oder noch besser ganz zu streichen.

Dasselbe gilt für die geplante Gewerbefläche Mü 11, „Äußeres Wässerefeld“, 7,27ha, hier halten wir eine Beschränkung auf etwa die Hälfte ausreichend.

Bei der Berechnung des Bedarfs an Gewerbeflächen müssen die Gewerbebrachen (Buckbee-Mears-Areal, Gubor etc.) mit berücksichtigt werden, was nicht geschehen ist. So ist für die massive Ausdehnung nach Westen keine Notwendigkeit gegeben.

Mü 12, „Nord-Ost-Bereich“, 1,18ha, nördlich der Neubaufläche ob Vögisheim; diese halbkreisförmige Fläche ragt wie ein Schiffsbug in eine landwirtschaftliche Grünfläche hinein, die bis jetzt noch Müllheim von Vögisheim raumordnerisch und landschaftsprägend trennt. Sie weicht die bisherige geradlinige Bebauungsgrenze unmotiviert auf. Die AGUS plädiert dafür, diese Fläche zu entwidmen.

Mü 13, „Unterer Rappenweg“, 1,38ha,

Mü 39, „Rappen“, 2,79ha westlich Vögisheim.

Beide genannten Flächen verschieben die durch die vorhandene Bebauung gebildete Ortsgrenze massiv weiter hinaus in für Landwirtschaft und Naherholung wertvolle Flächen und werden deshalb von der AGUS abgelehnt.

Die Fläche Mü13 beeinträchtigt ein am südlich gelegenen Hohlweg vorhandenes Eulenbiotop.

 Mü 14, „Vor dem Ölberg“, Niederweiler, 0,81ha

Die geplante Fläche verschiebt in der Topographie die Höhengrenze der Bebauung um ca. 10m nach oben in Streuobstwiesen mit altem Baumbestand hinein, außerdem ragt die Fläche in einen regionalen Grünzug hinein.

Die AGUS empfiehlt maximal eine ca. Drittelung der Fläche beginnend an der Einmündung der Strasse „Dorfmatt“ gegenüber mit einer maximal einzeiligen Bebauung an der Strasse entlang, falls dem nicht die vorhandene Lärmentwicklung an der L132 Niederweiler - Badenweiler-West entgegensteht.

Mü 15, „Lehmen“, Niederweiler,  0,79ha

Hier gilt das soeben für Mü14 gesagte. Zudem hat der Ortschaftsrat diese Fläche abgelehnt.

Mü 16, „Kirchmatt“, Niederweiler, 0,68ha

Die Fläche ragt wiederum in eine Grünzäsur und in einen regionalen Grünzug hinein. Sie nähert sich auf unverantwortliche Weise vorhandener Bewaldung und verschiebt die Bebauungsgrenze in bisher unbebaute, wertvolle Außenflächen. Sie wird von der AGUS abgelehnt.

Mü 22, „Am Herdweg“, Britzingen, 0,7ha

Die Fläche wird aus bereits erwähnten Gründen, Verschiebung der Bebauungsgrenze, Höhenentwicklung, von der AGUS abgelehnt.

Mü 27, „Im kleinen Feldele II“, 0,72ha, Dattingen

Hier gilt wiederum das oben gesagte. Das unterhalb liegende Gebiet Kleinfeldele1 fügt sich in vorhandene Bebauungs- und Höhengrenzen ein und arrondiert diese und ist damit nach Auffassung der AGUS ausreichend.

 


Gemarkung Badenweiler

Ba 1, „Schänzle“, 2,69ha, Badenweiler

Die AGUS empfiehlt die Begrenzung der Fläche auf die untere Höhenlinie der vorhandenen Bebauung Richtung Süden, um das Ortsbild geschlossen und Abstand zur Strasse zu halten sowie Naherholungsfläche zu erhalten.

Mit der benachbart gelegenen Fläche Ba4, hintere Au, 1,93 ha ist damit hier das Maximum der Flächeninanspruchnahme hangabwärts erreicht.

Ba 9, „Gegenüber Moosmatt“, Mischfläche, 2,05ha und Ba 10, „Schweighof West“, 0,8ha

Beide Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet und werden von der AGUS entschieden abgelehnt. Das Zusammenwachsen von Siedlungsteilen und dadurch entstehende lange Siedlungsbänder müssen sowohl aus optischen als auch aus klimatischen Gründen vermieden werden. Beide Flächen sind für das Mikroklima und die Talbelüftung bis in die Rheinebene hinein von großer Bedeutung. Insbesondere das Gebiet „Ba9 gegenüber Moosmatt“ wird von der AGUS als sehr problematisch angesehen. Neben dem Arten- und Biotopschutz wird auch die Grünzäsur Oberweiler-Schweighof tangiert. Diese soll eine bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und eine klare Trennung der Siedlungen sichern. Zudem soll durch die Grünzäsur die Erhaltung regional bedeutsamer Frischluftbahnen gesichert werden, sowie die Erhaltung zusammenhängender Landschaftsteile als Austauschwege für die Tierwelt. Grünzäsuren zwischen den Siedlungen sollen laut Regionalplan mindestens 1000 m breit sein, da die ihnen zugedachten Funktionen sonst nicht mehr erfüllt werden können. Eine Einengung über 1000 m breiter Grünzäsuren kann nur in gut begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden und nur dann, wenn die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Funktionsfähigkeit dieser Grünzäsur würde aber durch die Bebauung dieser Fläche erheblich eingeschränkt.

 

Gemarkung Buggingen

Bu 3, „Himmelreich“, 0,9ha, Buggingen

Die AGUS empfiehlt die ca. Halbierung, orientiert an der vorhandenen Bebauungsgrenze westlich.

Bu 6, „Breitenweg“, 1,72ha, Buggingen, eingeschränkte Gewerbefläche, gegenüber Schlosserei Fünfgeld

Erschreckend, in welchem Masse Buggingen Flächen ausweist in bisherige Freiflächen.

Bu 7, „Wohnmobilstellplatz“, 0,33ha, außerhalb östlichen Ortsrands

Die Fläche liegt im regionalen Grünzug. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Im- und Emissionen (Müll, Fäkalien, Lärm usw.) sowie der Beeinträchtigung der Freifläche und des Landschaftsbildes wird die Fläche von der AGUS abgelehnt.

Bu 9, „Festhalle“, 2,25ha; „Bu10, Sportplatz“, 5,88ha, beide westlicher Ortsrand Buggingen.

Die AGUS empfiehlt hier dringend die Einfügung einer Grünzäsur, um die bisherige räumliche Trennung zwischen Seefelden und Buggingen auch zukünftig zu erhalten!

 


Gemarkung Sulzburg

Su 5, „Kapellenmattenweg“, 3,08ha, Sulzburg

hier gilt in besonderer Weise das schon vorher Gesagte (Verschiebung des Ortsrandes in wertvolle Freiflächen, Streuobstwiesen), wird abgelehnt.

Su 7, „Neumatt Ost“, 097ha, Sulzburg-Laufen

Die AGUS fordert die etwa Halbierung und Beschränkung/ Arrondierung anhand der Höhenlage der vorhandenen Bebauung.

Su 8, „Sommereck“, 3,17ha, Laufen, südwestlicher Ortsrand, Wohnfläche,

Su 9, „WG-Erweiterung“, 1,31ha, Laufen südöstlicher Ortseingang, Gewerbefläche

Su 10, „Doretmatt“, 1,2ha, Gewerbefläche, Laufen, südlich Su9

Su 11, „Doretmatt2“, 0,65ha, Laufen, westlich Su9

Die geplanten Flächen verändern das Erscheinungsbild Laufens bei der Wahrnehmung von Süden her vollständig.

Die Ortschaft liegt bisher malerisch eingebettet in das sie umgebende Markgräfler Hügelland. Durch die ins Auge gefasste massive Erweiterung über den in Ost-West Richtung gegen St. Ilgen verlaufenden Höhenzug erklimmt und überwindet sie die bisherigen natürlichen Grenzen und verändert das Landschaftsbild markant. Die geplante Wohnbebauung wie Gewerbenutzung  wird dabei scharf an die Grenze des regionalen Grünzuges herangeführt.

Laut REKLISO hat dieser Bereich hohe Priorität für die lufthygienische Ausgleichswirkung der Luftströmungen und damit auch der Vermeidung flächenhafter Bebauung.

Die AGUS empfiehlt eine maximal einzeilige Wohnbebauung südlich der Ortsverbindungsstrasse Richtung St. Illgen unterhalb des vorhandenen Höhenzuges sowie die Beschränkung der Gewerbegebiete Su9 und Su11 auf die Südkante des vorhandenen WG-Geländes mit Verzicht auf Su10.

 

Auch beim Verzicht auf die von der AGUS abgelehnten Flächen bleiben immer noch genügend weitere wertvolle, bisher unbebaute Fläche in Außenbereichen, deren Überbauung jeweils im Einzelnen nochmals eingehend geprüft werden muss.

Eine Planung,  die sich an zeitgemäßem, effizientem, ökologischem und nachhaltigem Flächenmanagement orientiert, wird wohl auf die eine oder andere von sich aus zusätzlich verzichten.

 

Ausweisung von Positivstandorten und Ausschlussgebieten

für Mobilfunkanlagen

Die bauleitplanerischen Möglichkeiten der Kommunen den Wildwuchs von Mobilfunksendeanlagen in geordnete Bahnen zu lenken, dürfen bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht ungenutzt bleiben.

Dazu ist es notwendig, mit Hilfe von Fachleuten geeignete Standorte zu ermitteln und als Vorrangflächen für Mobilfunk auszuweisen, so dass eine flächendeckende Handynutzung im überirdischen Bereich gewährleistet, und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Strahlenbelastung im Außenbereich von Wohngebieten, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser überall unter 1mW/m² liegt.  Nur dann ist es möglich, über Bebauungspläne und Satzungen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten etc. zu untersagen. 

 

 

Müllheim, den 21. Februar 2008

AGUS Markgräflerland e. V.